Steuerfreie Dividenden oder doch nicht steuerfrei?

Steuerfreie Dividenden? Das gibt es?

 

Ja, verschiedene Firmen zahlen eine steuerfreie Dividende, wie zum Beispiel die Deutsche Telekom, Deutsche Post oder Freenet.

 

Na das hört sich doch super an.

 

Wie kommt es dazu?

 

Diese Unternehmen schütten keine normalen Gewinne aus, sondern Kapitalrücklagen aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des §27 KStG. Inländische Investoren sparen sich daher die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent und den Soli (5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer). Im Prinzip eine feine Sache, doch die Angelegenheit hat auch einen Haken. Wirklich steuerfrei sind diese Dividenden nämlich nur, wenn die Papiere bereits vor Ende 2008 gekauft wurden ( vor Einführung der Abgeltungsteuer). Wer die  Aktien nach 2008 gekauft hat, bekommt lediglich einen bis zum Verkauf der Aktie befristeten Steueraufschub. In der Praxis funktioniert es so, dass der Einstandskurs der Aktie um die Höhe der ausgezahlten Dividenden vermindert wird. Beim Verkauf der Papiere fällt der Kursgewinn entsprechend höher aus und die Steuer muss letztendlich doch bezahlt werden. Man erhält vom Staat ein zinsloses Darlehen auf unbegrenzte Zeit.

 

Ein einfaches Beispiel:

Ein Anleger kauft eine Aktie für 10 Euro und erhält mehrere Dividendenzahlungen von gesamt 3 Euro. Dadurch vermindert sich sein Kaufkurs steuerlich auf 7 Euro. Verkauft er die Aktie nun für 10 Euro, muss er 3 Euro Kursgewinn versteuern.

 

Was passiert nun, wenn der Anleger die Aktie die nächsten 20 Jahre hält und insgesamt 15 € Dividende steuerfrei erhält? Rein rechnerisch ist sein Kaufkurs negativ, nämlich -5 Euro. Verkauft er dann die Aktie für 30 Euro, muss er den vollen Erlös versteuern, also 35 Euro (Differenz Kauf -5 € zu Verkauf 30 €)!

 

Im Extremfall könnte es sogar passieren, das er mehr Steuer bezahlen müsste, als er überhaupt durch den Verkauf einnimmt. Angenommen die Aktie fällt auf 1 Euro, dann errechnet sich die Steuer wieder aus dem theoretischen Kursgewinn: -5 Euro Einstand + 1 Euro Verkauf = Kursgewinn 6 Euro. Dann macht die Steuer plus Soli 1,58 Euro aus, 58 Cent mehr als er für seine Aktie bekommt.

 

Da sieht man wieder, der Staat schenkt einem doch nichts.

 

Lohnt es sich dennoch?  Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

 

Langfristig ja. Dazu eine einfache Rechnung:

 

Zwei Anleger haben je 5.000 € zur Verfügung. Beide kaufen dafür Aktien mit 5 % Dividendenrendite und reinvestieren die Dividende in das Unternehmen jährlich, der eine steuerfrei und der andere zahlt sofort seine Kapitalertragssteuer auf die Dividende.

 

Nach 20 Jahren vergleichen die beiden ihren Depotwert. Der steuerfreie Anleger hat insgesamt 8.266,49 € Dividende bekommen, während der Anleger, der sofort seine Steuer bezahlt, lediglich 5.303,26 € wieder anlegen konnte. Eine Differenz von knapp 3.000 €.

 

Abgerechnet wird aber zum Schluss. Bei einem Verkauf muss der erste Anleger seine vollen Dividenden nachversteuern, während der zweite Anleger seine Steuerschuld jedes Jahr sofort beglichen hat. Auf die 8.266,49 € Dividenden sind noch 2.180,29 € Steuer zu bezahlen, so bleiben nur noch 6.086,20 € übrig. Aber trotzdem mehr, als bei dem Sofortzahler. Er hat einen Vorteil von 782,95 € oder 14,76 % mehr Dividende bekommen.

 

Solange das Unternehmen nicht in Schieflage gerät, fährt der steuerfreie Anleger besser.

 

 

Kommentare: 14 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    DivSky (Samstag, 27 Februar 2016 10:26)

    Moin,
    vielen Dank für den guten Artikel.
    Also macht es dann Sinn spaeter die oben aufgeführten Aktien an den Nachwuchs zu übertragen. Dann kommt ein noch groesserer Vorteil zu tragen.

    Gehört Telefonica Deutschland auch zu den Aktien, die aus dem Einlagenkonto zahlt?

  • #2

    Alexander (Samstag, 27 Februar 2016 11:02)

    Ja, zumal bei einer Schenkung an den Nachwuchs der aktuelle Kurs zur Bewertung herangezogen werden sollte und nicht der theoretische Einstandskurs. Sollte zumindest so sein bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer (Sterben wollen wir jetzt noch nicht^^). Müsste man aber genauer nachprüfen.

    Die letzten Dividenden von Telefonica waren steuerfrei, ob das bei der nächsten so ist, legt die Gesellschaft fest.

  • #3

    Christoph (Montag, 29 Februar 2016 10:29)

    Das gute bei Schenkungen ist, dass der Freibetrag alle 10 Jahre wieder auf 0 gesetzt wird. Will man seinem Kind zB 800.000 € schenken, so sollte man erst 400.000 und 10 Jahre später die anderen 400.000 schenken. So fällt keine Steuer an.

  • #4

    Till Wollheim (Mittwoch, 21 September 2016 15:02)

    Wie sieht es denn in Deutschland aus, wenn man aus der Schweiz eine steuerfreie Dividenden erhält? (Zahlung aus Kapitaleinlagereserve - d.h. wenn der Kurs der Aktie höher als der nominelle Wert ist, so ist die Differenz die Kapitaleinlage).
    Da das schweizer Recht dem deutschen weitgehend identisch ist, müsste dann doch der deutsche Fiskus die schweizerische Regelung anerkennen - die Banken ziehen aber Abg.St ab!!

  • #5

    Bernd (Dienstag, 17 Januar 2017 20:45)

    Hallo!
    Eine Frage hab ich dann doch ... Was ist wenn ich mein Depot im Ausland habe? Werden dort auch die Beträge so abgezogen? Glaub nicht - oder?

  • #6

    Alexander (Mittwoch, 18 Januar 2017 19:59)

    Hallo Bernd,

    es kommt dann auf die Gesetzgebung in dem Land an, wo du das Konto hast. Automatisch wird dir dann keine deutsche Quellensteuer abgezogen. Die landestypischen Steuern sehr wohl und dann heist es unter Umständen im Ausland und in Deutschland eine Steuererklärung abgeben.

  • #7

    Bernd (Mittwoch, 18 Januar 2017 20:48)

    Naja ... in den Niederlanden jedenfalls wird nichts abgezogen von der Dividende die man (zunächst) steuerbegünstigt erhält. Die Frage ist nun, ob das Depotführende Institut etwas abzieht (beim Verkauf), oder ob es das nur in Deutschland gibt. Meine damit was in dem Beitrag zur Sprache kam. Das weiß nicht noch nicht, weil ich die Aktien noch halte.
    Vielen Dank!
    ... war ein sehr informativer Beitrag.

  • #8

    Ernst (Samstag, 04 März 2017 16:59)

    Was ist bei Telekom Aktien, wenn man man z.B. 2016 nur Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, sagen wir 5000 Telekom mit 0,60€ Dividende, macht 3000€, man somit unter dem Grundfreibetrag liegt und überhaupt keine Steuer bezahlen müsste. Wird dann bei einem späteren Verkauf der Einstandskurs für 2016 auch um die 0,60€ reduziert? Dann zahlt man im Nachhinein für 2016 doch noch Steuer. Wer weiß hier Bescheid?

  • #9

    Alexander (Sonntag, 05 März 2017 10:34)

    Hallo Ernst,

    der steuerliche Einstandskurs wird ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse reduziert. Die Folge ist, wenn du über den Grundfreibetrag kommst (und wenn es in 10 Jahren ist), fallen dann doch Steuern an. Daher ist es durchaus eine Überlegung die Aktien zu verkaufen und dann wieder zurückzukaufen. Dann beginnt das Spiel von Neuem. Wenn du kein eigenes Einkommen hast, dann kannst du dir vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Das geht unkompliziert und formlos. Diese reichst du bei der Depotbank ein und diese ziehen dann keine Steuern ab, wenn der Gewinn über dem Freistellungsauftrag liegt. Das funktioniert z. B. bei Schüler, Studenten etc. wunderbar. Der einzige Nachteil ist, dass eben die Spesen für Verkauf und Rückkauf anfallen. Wenn man etwas Glück hat, fällt der Kurs gerade und durch den billigeren Wiederkauf heben sich die Spesen auf.

  • #10

    Ernst (Sonntag, 05 März 2017 11:25)

    Hallo Alexander,
    danke für die Antwort. Es ist so, dass ich nur für 2016 unter dem Grundfreibetrag liege, sonst immer weit darüber. Eine NV-Bescheinigung ist also keine Lösung. Angenommen, ich verkaufe Telekom in ein paar Jahren, kann ich dann die durch die Reduzierung des Einstandskurses für 2016 faktisch gezahlte Steuer vom Finanzamt zurück fordern?

  • #11

    Alexander (Sonntag, 05 März 2017 11:33)

    Hallo Ernst,

    leider nein. Steuerlich zählt der Gewinn durch den Verkauf faktisch zu deinem Jahreseinkommen und zwar im Jahr des Verkaufes. Ich habe das gleiche Problem mit Freenet und Deutsche Post. Ein Verkauf lohnt sich hier schon gar nicht mehr, weil dermaßen viel Steuer anfällt, das ich die behalte, bis die Unternehmen pleite sind.
    Wenn du allerdings Verluste aus dem Verkauf anderer Aktien hast, werden diese mit den Gewinnen aus dem Verkauf Telekom aufgerechnet. Hier könnte es sich anbieten, einen anderen Wert zu verkaufen (der im Minus ist) und diesen wieder zurück zu kaufen. So kann man zumindest etwas optimieren.

  • #12

    gernod (Mittwoch, 30 Mai 2018 11:35)

    Vorsicht bei Vermögensverwaltern:
    Die "steuerfreie" Aktie ist tatsächlich weniger Wert, als der Kurs vorgibt: nämlich genau um den Steuerbetrag, der - statt am Anfang - am Ende in gleicher Höhe fällig wird.
    Der Kurs ist aber Bemessungsgrundlage für das Verwaltungshonorar...!

  • #13

    Oli (Dienstag, 28 August 2018 16:27)

    Hallo Alexander, wenn man die Freenet Aktie vor 2009 gekauft hat, dann zahlt man für die jährliche Dividende keine Steuern. Sehe ich das richtig ?
    Danke

    Gruß Oli

  • #14

    Alexander (Dienstag, 28 August 2018 20:24)

    Hallo Oli,
    die Dividende von Freenet ist unabhängig vom Kaufzeitpunkt steuerfrei. Auch die heute gekauften. Es könnte nur sein, dass die Aktien vor 2009 nicht nachversteuert werden müssen. Dazu kenne ich mich aber zu wenig aus, um eine gesicherte Aussage zu treffen.

    Gruß Alexander