Fusion von Kraft und Heinz zu Kraft Heinz Co.

Die Fusion von Kraft und Heinz wurde letztendlich vollzogen. Ich bekam heute die neuen Aktien in mein Depot eingebucht und die bisherigen Aktien wurden ausgebucht.  Die Anzahl blieb gleich, dafür bekam ich einen Barausgleich in Höhe von 16,50 $ je Aktie. So ganz komme ich mit der Logik allerdings noch nicht klar. Meine ursprüngliche Investition lag bei rd. 1.462 €, durch das Ausbuchen und wieder Einbuchen verringert sich nun das investierte Kapital auf 1.045,11 €. Soweit kann ich das noch nachvollziehen.  Der Barausgleich wurde allerdings als Einnahme (Abfindung) versteuert. Von den erhaltenen 462,00 $ wurden mir 114,23 $ abgezogen, netto bekam ich letztendlich 314,50 € gutgeschrieben. Wäre meine Investition gleich geblieben und ich würde die Abfindung als Sonderdividende mit entsprechendem Kursabschlag betrachten, könnte ich das verstehen. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, draufgezahlt zu haben. Der Kurs der neuen Gesellschaft liegt auch um besagte Sonderdividende niedriger. Die Aktienanzahl vorher nachher habe ich noch nicht verglichen, aber daran kann es eigentlich nicht liegen.


Vielleicht stehe ich auch nur auf der Leitung. Falls ein Leser bereits Erfahrung mit derartigen Fusionen hat, dann könnte er/sie mir ja auf die Sprünge helfen. Gerne auch als Mail, wobei das vielleicht mehr Leser interessieren könnte.

Kommentare: 9 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Der Olli (Donnerstag, 09 Juli 2015 22:05)

    Hallo!
    Bei mir schaut es ähnlich aus:
    Bestand vor und nach der Fusion: 26 Aktien
    - macht einen Barausgleich in Höhe von 429 $ und
    - somit nach (Kap.-, Soli.,Kirchen) 308,90 $ bzw. 279,34 € (Kurs €/$ 1,1058).
    Allerdings steht in meinem Depot für die neuen 26 Aktien als Kaufpreis im Moment die Zahl Null, d.h. nur eine Einbuchung ohne Kaufkosten.

  • #2

    Michael C. Kissig (Donnerstag, 09 Juli 2015 23:00)

    Moin Alexander,
    Deine Assoziation mit einer Sonderdividende dürfte richtig sein. Heinz hat ja Kraft Foods übernommen und bezahlt mit eigenen Aktien und einer Cash-Teilabfindung. Du bekommst also die neuen Kraft Heinz Co.-Aktien ins Depot und die Sonderzahlung von diesem fusionierten Unternehmen bzw. dem vorherigen Heinz-Teil davon. Aber das Geld fließt aus dem Unternehmen, deshalb musst Du die Einnahme einerseits versteuern und andererseits zeigt sich die Zahlung als rechnerischer Abschlag im Kurs - denn das Unternehmen hat ja diesen Geldbetrag ausgeschüttet und ist um diesen Betrag weniger wert.

  • #3

    Daniel/Finanzrocker (Freitag, 10 Juli 2015 06:42)

    Hallo Alexander,

    ich habe fast den gleichen Fall wie Du gerade - nur mit Adler Real Estate und Westgrund. Mir wurde vom Barausgleich auch die prozentual gleiche Summe abgezogen. Am Anfang habe ich das auch nicht verstanden, aber ich bin über dem Freistellungsauftrag, also ist es korrekt. Bei Dir wird es dann wahrscheinlich genauso sein.

    Viele Grüße
    Daniel

  • #4

    Alexander (Freitag, 10 Juli 2015 22:04)

    Das ich die Abfindung versteuern muss, war mir klar. 26 Aktien bleiben 26 Aktien, auch klar.

    Was mir eben nicht ganz eingeht: Vorher war mein Anschaffungswert 1.500 €, bei den neuen Aktien steht jetzt 1.000 €. Sollte ich die Aktien eines Tages verkaufen, dann wäre auf diese Differenz von 500 € die Steuer fällig. Die Herabsetzung des Anschaffungswert ist für mich atm. nicht nachvollziehbar.

  • #5

    Ralf (Montag, 13 Juli 2015 09:53)

    Also bei mir stehe als Kaufpreis genau das, was vor der Fussion war.
    Ich habe meine 16,50$ abzgl. KEST & Soli erhalten.
    Also wie gesagt, das bei der DKB so ab:
    7.7.15 Dividende/Sonderzahlung
    7.7.15 Ausbuchung Altbestand / Einbuchung neu Bestand
    8.7.15 Neubestand wird beim Kaufpreis mit 0€ geführt
    9.7.15 Nebestand wird mit Kaufpreis des Altbestandes geführt

    Was sagt nun dein Bestand Alexander ?

    VG Ralf

  • #6

    Alexander (Montag, 13 Juli 2015 18:07)

    So wie bei Dir sollte es korrekt sein.
    Mein Altbestand wurde mit 1.462,91 € geführt,
    der Neu bestand wird nun mit 1.045,11 € geführt.

    Die Anzahl ist gleich geblieben, das die Barabfindung versteuert wird, war zu erwarten, aber ich schreibe mal die DAB an, wo die 447,80 € hin sind. Wie gesagt, bei einem Verkauf wäre diese Differenz zusätzlich zu besteuern.

    Ich berichte weiter.
    VG Alexander

  • #7

    Alexander (Dienstag, 14 Juli 2015 19:56)

    Kleines udate, ich hatte gestern abend noch die DAB-Bank mit meinem Anliegen angeschrieben und heute bereits eine Mail bekommen, dass bei meinem Bestand nun wieder der alte Einstandswert steht. Scheint ein Systemfehler gewesen zu sein, bedingt durch die Bücherei. Jedenfalls bin ich sehr zufrieden mit der einfachen und unkomplizierten Lösung. Jetzt passt wieder alles.

    Ralf, herzlichen Dank für Deinen Kommentar, da hatte ich die Gewissheit, dass es auch anders geht.

    VG Alexander

  • #8

    Ralf (Freitag, 17 Juli 2015 13:14)

    Gerne.
    Egal ob nun DAB oder DKB oder welche Bank auch immer.
    Grundsätzlich bei jeder ausergewöhnlichen Aktion immer die Bank prüfen ob auch alles richtig vollzogen wurde. Hab ich leider schon mehrfach bei diversen Banken feststellen müssen. Nur komisch, dass solche "Buchungsfehler" immer nur zum nachteil des Kunden passieren ?!?!
    Hatte z.b. letztes Jahr einen Fall bei einer ganz großen deutschen Bank, dass ich bei einem Aktiensplitt 2:1 zwar richtig gesplittet wurde, aber der Aktienspitt ist 1 Tag nach DIvidendentag durchgeführt worden. Also hätte ich noch das doppelte an Div. erhalten müssten. Da es sich um einen Betrag von rd. 2800€ handelte (1400 fehlbetrag), hab ich dann schon mal aufgemuxt. Die wollten mir doch tatsächlich erzählen, dass die Div danach berechnet wird, wenn sie in mein Depot eingebucht wird. *lach* Da ich aber von der Aktie bei einer anderen Bank noch einen Bestand hatte, dort alle glatt lief kamen sie ein bissel in Erklärungsnot, beharrten aber trotzdem darauf, dass sie richtig gehandelt hätten. Nach langem hin und her wollte ich dann den Ombudsmann einschalten. Alleine schon diese Androhung hat Wunder gewirkt. "Ausnahmsweise" überweisen ihnen die fehlenden 1400€. Lach, als ob eine Bank schon mal was freiwillig macht. Ich war dann sogar noch so frech, dass ich Schadensersatz forderte, da ich für 3 Tage die 1400€ nicht gewinnbringend investieren kann ( Hebelzertifikat). Sie liesen nochmal 140€ "Schmerzensgeld" abschwätzen, natürlich wollten sie schriftlich, dass ich keine weiteren Schritte mehr einleite, und ohne Anerkennung der Schuld.
    Also, men merke, Holzauge sei wachsam :-)
    VG Ralf

  • #9

    Alexander (Freitag, 17 Juli 2015 16:06)

    Alles Verbrecher, man muss wirklich alles genau kontrollieren.