Yum! Brands, der Spin-Off und deren Folgen

Lange angekündigt, ist der Spin-Off des China-Geschäfts von Yum! Brands nun vollzogen worden.

 

Am 1. November wurden mir für meine 50 Yum! Brands Aktien zusätzlich 50 Yum China Hldgs Inc. Aktien in mein Depot eingebucht.

 

Bisher war mir nicht ganz klar, wie sich das steuerlich auswirken wird. Für die Einbuchung bekam ich eine ganz normale Mitteilung, allerdings ohne weitere Erläuterung oder Steuerabzug. Da das ähnlich wie eine Dividende zu betrachten ist, kam es am EX-Tag zum entsprechenden Abschlag bei der Mutter Yum! Brands. Bei einer Bardividende wird die Quellensteuer sofort einbehalten, an meinem Kontostand änderte sich jedoch nichts.  

 

Erst bei genauerem Hinschauen, stellte ich fest, dass mein Einstandskurs von Yum! Brands  verringert wurde. Aha, aufgehoben ist nicht aufgeschoben. Also ähnlich wie bei deutschen Aktien (Deutsche Post, Freenet etc.), wo die Dividende ebenfalls steuerfrei ausgeschüttet wird und der steuerliche Einstandskurs um diesen Betrag reduziert wird. Soweit, so gut.

 

Nun war mir von Anfang klar, dass ich keine Yum China haben will, daher habe ich diese zwei Tage später verkauft. Den Verkaufserlös habe ich ohne Abzüge erhalten, nur leider bisher keine detaillierte Abrechnung, was mich etwas wundert, da bei OnVista bisher alles am nächsten Tag im Postfach lag. Vielleicht liegt es an der Sondersituation und braucht ein paar Tage.

 

Durch die ganze Aktion habe ich nun aber ein "Problem" mit meiner Buchführung. Bei OnVista wird der steuerliche Einkaufspreis ausgewiesen, wogegen ich in meiner Statistik das von mir tatsächlich bezahlte Entgelt für den Kaufpreis der Aktien führe. Dies führt dazu, dass meine Übersichten mit den steuerlich relevanten Zahlen von OnVista immer größere Differenzen aufweisen (Gewinn, Depotentwicklung, Investitionshöhe etc.). Da muss ich mir langfristig etwas überlegen, ich tendiere aber dazu, auf der Seite hier, meine Zahlen, die auf den Geldfluss beruhen, weiterhin zu verwenden.

 

 

Wie oben beschrieben, habe ich die neuen Aktien verkauft. Soll ich den Erlös nun als Sonderdividende gutschreiben? Dies würde die normale Statistik komplett durcheinander bringen. Daher lasse ich das außen vor, was ich übrigens auch mit der Bardividende bei der Fusion Kraft und Heinz  gemacht habe. Letztendlich interessiert mich die Entwicklung im "Normalfall" und nicht eine Statistik, die durch derartige Sonderfälle vielleicht ein falsches Bild vermittelt.

 

Ist das korrekt? Kaufmännisch sicher nicht, aber ich habe nicht vor, eine Buchhaltung nach Vorschrift zu führen. Mir geht es um das große Bild.

 

Da das China Geschäft abgespalten wurde, habe ich mich entschlossen (was mir übrigens  nicht schwer gefallen ist), das Geld aus dem Verkauf der neuen Aktien zurück zu Yum! Brands zu bringen.

 

Ich habe 1.027,18 € investiert, um meinen Anteil um weitere 19 Stück auf jetzt 69 Aktien zu erhöhen. Den Restbetrag von ca. 200 € lasse ich einfach auf dem Cash-Konto liegen.  Bedingt durch die Sondersituation, rechne ich diesen Kauf nicht zu meinen planmäßigen Käufen und kann nächste Woche nochmals shoppen.

 

Damit erhöht sich auch mein Dividendeneinkommen, zumal ich nicht weiß, ob Yum China eine Dividende zahlen wird. An der Dividendenhöhe von Yum! Brands ändert sich angeblich nichts, aber da muss man einfach abwarten.

 

Insgesamt bin ich zufrieden mit dieser Lösung.

 

Update

 

Jetzt habe ich die Abrechnung für den Verkauf der Yum China bekommen und meine Befürchtung hat sich bewahrheitet. Vom Verkaufserlös wurden mir rd. 310 € Quellensteuer und Soli abgezogen. Der deutsche Fiskus behandelt Spin-Offs als Dividendenzahlung, obwohl der Kurs bei der Muttergesellschaft ebenfalls reduziert wird. Ich hatte gehofft, das es dieses mal vielleicht nicht zur Doppelbesteuerung kommt, aber da bin ich manchmal etwas naiv, zumal es im Vorfeld in den Medien kommuniziert wurde. Steuerlich mag das rechtlich in Ordnung sein, aber gerecht ist etwas anderes. Ich hätte mir überlegen können, Yum Brands vorher zu verkaufen und ein paar Tage später zurückzukaufen. Allerdings hätte ich dann ebenfalls Steuern zahlen müssen und hätte die Quartalsdividende verpasst.  Da ich nicht vor habe, mich von Yum Brands zu trennen, spielt die Reduzierung des Einstandswertes erst mal keine Rolle, aber so ist unser deutscher Staat.

 

 

Kommentare: 26 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Marco (Freitag, 04 November 2016 18:22)

    Hallo Alexander,

    wie sich die Dividende von Yum! Brands und Yum China Holdings entwickeln wird, habe ich mich ebenfalls gefragt.

    Eigentlich dürfte die Dividende von Yum! Brands nicht gleich bleiben. Das würde zunächst zu einer deutlich höheren Dividendenrendite und vermutlich auch Ausschüttungsquote führen.

    Ich schrieb ja bereits, dass ich das Spin-Off behalten werde, da ich die Investition weiterhin als ein Paket betrachte. Außerdem fand ja auch Jeremy Siegel heraus, dass der ursprüngliche und nie von Spin-Offs, etc. bereinigte S&P 500 besser abgeschnitten hätte als es der angepasste Index.
    Für mich auch ein Grund keine Umschichtungen vorzunehmen.

    Trotzdem bin ich gespannt, wie es mit den Unternehmen weitergeht.

    Gruß,
    Marco

  • #2

    Christoph (Freitag, 04 November 2016 19:14)

    Hallo Alex,

    ich habe sowas ja schon vermutet. Der WM Datenservice kapiert nämlich einfach nicht was ein Spin off bedeutet. Dass der Wert des Ursprünglichen Unternehmens um den Wert des ausgegliederten sinkt! Das kapieren die einfach nicht. Ich finde es eh ein Skandal das ein privates Unternehmen festlegt wie etwas besteuert wird. Das gibts sicher nur in Deutschland so.

    Zum China Yum: Diese tage war jemand auf CNBC der sagte dass Yum China in der nächsten zeit seine Filialen ausbaut. pro 1 Mio Einwohner 5 Filialen. Dadurch hat an dort mehr als in den USA!

  • #3

    J (Freitag, 04 November 2016 23:15)

    Meine Bank hat Yum China bis heute, Freitag, den 04.11.2016, nicht in mein Depot eingebucht. Somit kann ich seit Tagen nicht über die Aktien verfügen. Geht es anderen auch so?

  • #4

    Oliver (Samstag, 05 November 2016 08:06)

    Ich habe gelesen, das YUM China das Segment war, wo YUM umsatzmäßig insgesamt stärker werden wollte. Das hat sich nicht bewahrheitet und YUM China stagniert momentan. Interessant ist, dass die YUM Lokale in China bei den Chinesen nicht sonderlich beliebt sind. Ich schätze, dass die Abspaltung insgesamt keine schlechte Entscheidung war, wobei man natürlich nie sagen kann, ob sich das in Zukunft verändert.

    Ich war z.B. mal in Jaipur/Indien in einem Pizza Hut. Das Lokal war für indische Verhältnisse total überteuert, überhaupt nicht in und neben uns saßen vielleicht 5 weitere Leute in dem Lokal. Das Restaurant hatte gute Stadtlage. Die Speisekarte war etwas anders als in Deutschland, nennen wir es italienisch/indisch. Ich glaube auch nicht, dass das in einer Otto-Normal-Indischen Stadt jemals ein sehr beliebtes Lokal werden wird, höchsten vielleicht in Mumbai oder Delhi, wobei dort die Konkurrenz stark ist. Die Positionierung passt einfach nicht. Hier in Europa ist Pizza Hut oder KFC gehobenes Fast-Food, sowas gibts da nicht. Gleiche Probleme sehe ich in China. Chinesen schlemmen sehr gerne, in den Städten haben sie zwar Geld, aber wer Geld hat, geht in gute Restaurants. Alles was kein Geld hat, geht in die Garküchen oder kocht selber. Nicht zu vergessen der Hühnchenskandal. Da sind die Chinesen seid dem Milchpulverskandal ziemlich dünnhäutig.

    Was YUM als Muttergesellschaft betrifft: Meines Erachtens haben sie gute Marken, müssen sich aber weiter entwickeln. Ich sehe es an mir als potentiellen Kunden. Von Pizza Hut war ich nie ein großer Freund. KFC mag ich ganz gerne, aber ich gehe da wegen dem gehaltvollen Essen eher selten hin. Einmal dort essen ist eine Tagesmahlzeit. Deshalb gönne ich es mir nicht oft. So viele Berge kann ich gar nicht raufsteigen, wenn ich da regelmäßig hingehen würde. In einen Taco Bell war ich noch nie. OK, mexikanisch ist jetzt nicht so mein Ding.

    Ich schätze, dass die drei Marken in USA/Europa ganz ordentlich ausgebaut sind. Wobei man z.B. in München feststellen kann, dass KFC wesentlich stärker geworden ist. Es ist der zweite Anlauf, vor 20 Jahren hatten sie sich wieder zurückgezogen.

    Ich schätze, dass gerade unter den Ketten ein ziemlich starker Wettbewerb herrscht, vor allem, weil es immer wieder Newcomer gibt. Vapiano ist bei den Jugendlichen immer noch angesagt, aber da diese Kette schludriger wird, in Zukunft nicht mehr so gefährlich. Ich bin bei YUM und McDonalds immer hin und her gerissen, ob man noch einsteigen soll. OK, die Dividendenrendite ist gut, aber großes Wachstum der Unternehmen erwarte ich nicht mehr. Ob z.B. YUM zwecks Ertragssteigerung noch eine vierte Linie aufmacht, muß sich zeigen. Wenn sie wachsen wollen, wäre das ein Weg. Im Grunde empfinde ich die Dreiteilung auf Mexikanisch/USA (KFC)/Italienisch tatsächlich als eine Stärke ggü. McDonalds. Ich denke schon länger darüber nach, YUM zu kaufen. Aber irgendwie hats dann am Ende bisher noch nie gelangt. Mal schauen.

  • #5

    Alexander (Samstag, 05 November 2016 10:22)

    @Marco
    Ich kann dir leider nicht adhoc sagen, wo ich es gelesen habe. Die China-Abteilung hatte zum Gewinn praktisch nichts beigetragen, daher gehe ich davon aus, dass sich an der Dividende nichts ändern wird. Man bräuchte eigentlich nur in den Geschäftsbericht schauen ;) Sollte sich Yum China gut entwickeln, freue ich mich für dich.

    @Oliver
    Danke für deine ausführliche und interessante Einschätzung.
    Yum Brands und McDonalds sehe ich auch nicht als Wachstumswerte, da ist die Marktdurchdringung inzwischen zu groß. Ich sehe diese Unternehmen eher als Stabilitätsfaktor im Depot, nicht bezüglich des Kurses, eher auf kontinuierliche Dividendenzahlungen.

  • #6

    Peter (Sonntag, 06 November 2016 11:37)

    Hallo Alexander,

    Banker sind auch Menschen und können Fehler machen. Nachfragen kann sich lohnen, ich spreche aus eigener Erfahrung ( Consors).

    Gruß
    Peter

  • #7

    Anoli (Sonntag, 06 November 2016 15:09)

    Hallo alex,

    ich hab die Yum brands ja auch im depot ich hab die KEST einfach als neg. Dividende eingebucht dann passt die Statistik wenigstens

  • #8

    Alexander (Montag, 07 November 2016 18:57)

    @Peter
    Ich schreibe auf alle Fälle OnVista an. Bei der Fusion Kraft Heinz war es genauso und die DAB-Bank hatte mir den Einstandskurs wieder auf den alten Wert gesetzt. Ob das aus Kundenfreundlichkeit war oder ein Softwarefehler, weiß ich nicht.

    @Anoli
    So in der Art mache ich es auch, führe aber die Einnahme aus dem Verkauf nicht bei den normalen Dividenden auf, da das meine durchschnittlichen Einnahme durcheinander bringt.

  • #9

    Mr. B (Dienstag, 08 November 2016 19:30)

    Nächster Nachkauf CVS?

  • #10

    Alexander (Dienstag, 08 November 2016 20:31)

    @Mr. B @Marko

    zu CVS

    Eigentlich hatte ich was anderes vor, aber nach Lage der Dinge werde ich CVS außerhalb der Reihe aufstocken, vermutlich am Freitag.

    Man muss sich das mal überlegen, nur weil der Ausblick um 5 Cent !!!! pro Aktie gesenkt wurde, verliert die Aktie um die 13 %. Wenn ich mir die Zahlen im Geschäftsbericht so anschaue, dann ist das Geschäft doch hervorragend. EPS um 28 % gestiegen, Free Cash Flow bisher 6,6 Mrd. $ und der Ausblick 2017 sollte eine weitere Steigerung bringen. Also wirklich schlechte Zahlen schauen anders aus. Ich bin weiterhin von CVS überzeugt.
    Man meint ja gerade, die Firma steht kurz vor der Insolvenz.

  • #11

    Marco (Dienstag, 08 November 2016 21:15)

    Also bei mir ist es jetzt (nach etwas Recherche) so:

    Yum! Brands behält seinen ursprünglichen Einstandkurs
    Yum China Holdings wird mit um die 24 €/Aktie eingebucht
    Ich zahle auf die Einbuchung, die wie eine Bonusaktie behandelt wird, direkt eine Steuer (KESt + Soli + ggf. Kirchensteuer).

    Würde ich beide Positionen jetzt veräußern fiele keine Steuer mehr, da bei bei rund +-0 liegen. Buy-and-holder haben bei dieser Lösung den Kürzeren gezogen. Naja.

    Gruß,
    Marco

  • #12

    Anoli (Mittwoch, 09 November 2016 16:58)

    Hallo Alex,

    wenn dir der steuerliche Einstandskurs bei Yum reduziert wurde, dann ist das falsch.

    du hast für die 24$ KEST gezahlt das war die Abspaltung

    die Yum China steht zu 0 in den Büchern bei einem Verkauf zahlst du also KEST in Höhe des Gewinnes

    würdest du zusätzlich die Yums verkaufen hättest du einen Verlust sodass sich das mit den Verkauf der Yum China ausgleichen würde. dann passt es

    haben Sie dir aber den Kaufkurs der Yums reduziert dann würdest du nicht nur einmal fälschlicherweise die KEST zahlen sondern sogar 2x

    Gruss Anoli

  • #13

    Alexander (Mittwoch, 09 November 2016 19:41)

    Ich hatte erst beim Verkauf KEST bezahlt, nicht bei der Einbuchung. Wenn der Einstandskurs reduziert wird, dann muss der Verkauf steuerfrei erfolgen. Einmal muss man zahlen.

    Eigentlich hatte ich vor, am Wochenende OnVista anzuschreiben. Doch siehe da, heute war eine Korrektur im Postfach und ich habe eine steuerliche Korrekturrechnung bekommen. Die Quellensteuer + Soli werden zurückerstattet. Dann ist der reduzierte Einstandskurs sogar von Vorteil, da ich hier die Steuer bis ins unendliche verschieben kann. Manchmal lohnt es sich, langsam zu sein.

  • #14

    Caro (Donnerstag, 10 November 2016 12:50)

    Hallo Anoli,
    die Entscheidung ob Kapitelertragssteuer abgezogen wird, findet durch eine Einstufung von Kriterien des BHF statt. Oft wird jedoch nicht berücksichtigt, dass es sich bei einem Spin-Off nicht zwingend um einen Zufluß handelt! Tatsächlich fehlen den Bescheinigungen der Wertverlust der Muuter im selben Verhältnis zur Tochter! Deshalb wird nur der Zufluß betracht (dies ist natürlich falsch!) Außerdem fehlt hier bei YUM! das sogenannte steuerliche Delta und nur dies erzeugt im eigentlichen Sinne die Quellensteuer! Unbedingt Einspruch einlegen beim Betriebsstättenfinanzamt der buchenden Bank, sowie Einspruch beim eigenen Finanzamt! Nochmal es wurde kein Kapital ausgeschüttet sondern durch deutsche Stellen falsche Bewertung des Vorgangs vorgenommen!
    Grüsse C.

  • #15

    Finstermoor (Donnerstag, 10 November 2016 21:57)

    Hiho!

    Ich würde auch Einspruch einlegen. Das richtige Vorgehen in meinen Augen wäre ein Einbuchen der neuen Aktien mit Einstandpreis 0,- EUR. Damit würde die Steuer erst beim Verkauf fällig. Dann halt in voller Höhe.

    So long, Finster.

  • #16

    Christoph (Freitag, 11 November 2016 03:08)

    @Caro: Das ist nicht richtig. Nicht der BHF stuft den Spin off sondern das PRIVATE!!!! Unternehmen WM Datenservice. Das finde ich einen Skandal! Der BFH entscheidet erst ganz am Schluß nach Klagerei etc.
    @Alex: Glückwunsch. Aber jetzt erklär mir doch mal einer den Unterschied zwischen dem YUM Spinn off und dem Ebay/Paypal Spinn off. Bei beiden wurde ein Geschäftsteil ausgegliedert und der Wert der Mutter sank. Nur beim letzteren wird das noch immer auf Bund/Länder Ebene besprochen.

  • #17

    Alexander (Freitag, 11 November 2016 15:44)

    Das kann ich dir leider nicht erklären, ist wohl ein großes Mysterium unserer Zeit.
    Bei der Fusion Kraft Heinz, wurde mir bei der Sonderdividende (Barzahlung) die Quellensteuer abverlangt UND der Kurs reduziert. Erst nachdem ich moniert hatte, wurde der alte Einstandskurs wieder hergestellt. Ich bin mal gespannt, wie es letztlich bei HCP läuft. Hier sollte mal unsere Regierung für klare Verhältnisse sorgen.

  • #18

    Alexander (Samstag, 12 November 2016 12:32)

    Manchmal ist es schon seltsam. Jetzt wurde mir die Gutschrift wieder abgezogen, demnach alles zurück auf Los und ich muss doch aktiv werden. Da habe ich mich einfach zu früh gefreut.

  • #19

    Marko (Freitag, 18 November 2016 18:38)

    Hallo Alexander,

    bist du schon aktiv geworden bzw. hast du dich mal an Onvista gewandt?
    Mich würde interessieren ob man jetzt einfach "Pech" hatte oder ob man etwas an der Besteuerung ändern kann?!

    Danke, Gruß und schönes Wochenende allen!

  • #20

    Mr. B (Samstag, 19 November 2016 12:38)

    Bei HCP wurde mir beim Spin Off der Einstandskurs korrigiert, aber erst nach Nachfrage meinerseits.

  • #21

    Alexander (Sonntag, 20 November 2016 12:18)

    Ich bin erst Ende der Woche aktiv geworden und warte noch auf eine Antwort.

  • #22

    caro (Donnerstag, 24 November 2016 13:33)

    Natürlich richtig Christoph, der BFH hat in seinen bisherigen Entscheidungen und Urteilen jedoch die rechtlichen Maßstäbe gesetzt, die zwischenzeitlich rechtlich auch anders beurteilt werden. Könnt Ihr gern nachlesen. YUM China hat meines Wissens bis heute noch keine Eröfnungsbilanz vorgelgt, auf der offiziellen Homepage steht etwas von Dezember! , wonach wird also bewertet? Nach dem Sachzugang. Im YUM! Finanzbericht wird die Berechnung des Spin-Offs dargelegt im Dollar Verhältnis. TAX neutral, zumindest für amerikanische Anleger. Problem ist tatsächlich Einstandsbuchung. Wer hat denn den Betrag eurem Depot belastet? der WM Datenservice? (natürlich nicht) Hat jemand von Euch diese Berechnungsgrundlage und steuerliche Bewertung nach Maßgaben des BFHs (wenn ja wo)? Ich zumindest werde Einspruch gegen den steuerlichen Bescheid beim Betirebstätten Finanzamt meiner Bank einlegen, zudem bei der BaFin diesen Vorgang rechtsmißbräuchlich melden und gegebenenfals Klagen.
    Mr. B jetzt wirds immer besser!?! was ist das denn? Entweder Sachzugang oder Dividende, hierbei wurde nicht berücksichtigt das der Nominalwert der YUM! nicht unverändert blieb Reduzierung um den YUM China Kurs. Also keine Dividende! Diese müßte Börsenrechtlich m.W. auch so angekündigt sein.

  • #23

    Alexander (Donnerstag, 24 November 2016 18:16)

    Laut OnVista gilt Yum China als Sachdividende und ist zu versteuern. Allerdings wurde der Einstandskurs auf das ursprüngliche Niveau wieder angehoben. Damit stelle ich mich steuerlich nicht schlechter als mit einer Bardividende.

  • #24

    Caro (Donnerstag, 24 November 2016 19:05)

    Ja Alexander, es ist jedoch ein Unterschied ob sich der Ursprungwert reduziert oder nicht, auch dies hat der Finanzhof noch nicht abschließend entschieden. Jemand der seine Aktien behalten hat, zahlt in voller höhe Kapitalertragsteuer auf einen Anteil der lediglich vom Ursprungskonzern abgespalten wurde, bei Zugang nicht Veräußerung. Hier noch perfieder, denn es handelt sich um keinen seperierten Teil sondern ein Geschäftsfeld, hier China! Nochmal ich hatte somit am 1.11.2016 keinen realen Kapitalgewinn im Sinne einer Steuerveranlagung. Noch schwieriger wird es, wenn die Anteile an YUM! Brands eigentlich bei Veräußerung Kapitalertragssteuer frei sind! Die Steuer wurde bei Zugang fällig! es ist zu befürchten, dass bei Veräußerung nochmal Kapitalertragsteuer abgeführt wird. Doppelbesteuerung eines Kapitalvorgangs?
    WM Datenservice (Haftungsrechtlich eine GmbH und CO KG) legt dies ohne dafür zu haften fest ohne das Bilanzen oder Kriterien veröffentlich wurden (einfach mal googlen, die haben Probleme mit der Sprachübersetzung). Nochmal Bitte, wer hat hier genaueres?

  • #25

    Caro (Samstag, 28 Dezember 2019 18:19)

    Also Doch! Vergleichbares Urt. Finanzgericht Rheinland-Pfalz 21.08.2019!
    ...Im Streitfall lag eine Abspaltung nach §20 Abs. 4a Satz 7 EStG vor. §20 Abs. 4a EStG beinhaltet spezielle Sondervorschriften für Kapitalmaßnahmen, z.B. Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen oder Spaltungsvorgänge, bei denen Erträge regelmäßig nicht als Geldzahlungen sondern in Form von Kapitalgesellschaften zufließen...
    d.h. Ein Spin-off nach US-amerikanischen Recht ist mit einer Abspaltung nach deutschem Recht vergleichbar. Somit fällt eine Quellensteuer erst bei Veräusserung der Anteile an, nicht bei Zufluss! So wie durch YUM Brands in Ihren veröffentlichen US Geschäftsbericht zum Zeitpunkt der Spaltung angegeben TAX FREE!
    Muß wirklich jeder einzelne deutsche Anleger erst gegen Banken und lokale Finanzämter klagen?

  • #26

    Alexander (Sonntag, 29 Dezember 2019 11:49)

    Hallo Caro,
    vielen Dank für die Info. In Deutschland scheint man wirklich klagen zu müssen, da nicht einmal die "Fachleute" durchblicken, wobei gesunder Menschenverstand oft auslangt.

    Gruß Alexander